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Allgemeinverfügung zum Aufnahmeverfahren an Gemeinschaftsschulen in Jena

11.04.2023

Ab dem Schuljahr 2024/2025 tritt die Allgemeinverfügung auf Grundlage von §15a Abs. 8 Thüringer Schulgesetz in Kraft. Diese enthält ergänzende Regelungen zum Aufnahmeverfahren für Klasse 1 und 5 an den Gemeinschaftsschulen in der Stadt Jena.

 

Hinweis vom 21.01.2026:
Nach Auffassung des Staatlichen Schulamts Ostthüringen ist die Allgemeinverfügung vom 23.02.2025 rechtswidrig bzw. unwirksam. Mit Veröffentlichung im Thüringer Staatsanzeiger (Nr. 1/2026) hat es diese daher aufgehoben. Auf Aufforderung des Schulamts haben wir die Allgemeinverfügung von der Homepage entfernt.