Hinweise zur Erstattung der Schülerbeförderungleistungen
Im Zusammenhang mit den pandemiebegründeten Schulschließungen sowie der nur teilweisen Wiedereröffnung unserer Schulen ergeben sich für das Schuljahr 2019/2020 Konsequenzen für die Erstattung von gesetzlichen und freiwilligen Schülerbeförderungsleistungen.
Entsprechende Hinweise finden Sie auf der Seite der Dienstleistung "Schülerbeförderungsleistungen beantragen" (dort unter Details).